Unsere Verpflichtungen
Das gute Gefühl einer sicheren elektrischen Installation ist unbezahlbar. Mit unseren Kontrollen, Beratungen und Expertisen verhelfen wir Ihnen dazu.
Die Sicherheit elektrischer Installationen muss nach der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) nach der Erstellung und anschliessend periodisch in gesetzlich festgelegten Abständen überprüft werden. Mit dem Sicherheitsnachweis (SINa) wird bestätigt, dass die Installation den Anforderungen an die Sicherheit genügt.
Unsere Dienstleistungen
- Periodische Kontrollen
- Schlusskontrollen
- Abnahmekontrollen
- Stichprobenkontrolle
Geräteschutz
Im gewerblichen und industriellen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss den gesetzlichen Verordnungen über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten für die Bereitstellung von sicheren und intakten elektrischen Arbeitsmitteln verantwortlich. Um das sicherzustellen, ist der Arbeitgeber zur Wiederholungsprüfung in angemessenen Zeitabständen verpflichtet.
Steckbare elektrische Geräte sind, z.B.:
- Stehleuchten
- Kaffeemaschinen und Wasserkocher
- Bürogeräte wie Drucker, Plotter, etc.
- Elektrohandwerkzeuge und Geräte wie z.B. Bohrmaschinen, Winkelschleifer, etc.
- Steckdosenleisten und Kabelrollen
- Ladegeräte für batteriebetriebene Geräte
Die Prüfintervalle sind in den Verordnungen nicht definiert, richten sich jedoch nach Einsatzort, Einsatzzweck, Herstellerangaben und einer Risikobeurteilung.
Unsere Dienstleistungen
- Definierung der Prüfintervalle
- Durchführung der Prüfung
- Dokumentation der Prüfung pro Gerät
- Anlegen einer Datenbank zur Überwachung der Prüfintervalle
Weitere Messdienstleistungen
- Lastmessungen/Netzanalysen nach EN50160
- Inbetriebnahme von Schaltanlagen, inkl. Schaltungen
- Messung elektromagnetischer Felder
- Thermografiemessungen